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Restschuldbefreiung: in der Regel nach 3 Jahren schuldenfrei

Den ausführlichen Ratgeber finden Sie auf inso-start.de: Restschuldbefreiung: schuldenfrei in der Regel nach 3 Jahren

Eine Privatinsolvenz endet mit einem Schlussstrich. Mit der Restschuldbefreiung, die das Gericht erteilt, sind erfasste Insolvenzforderungen grundsätzlich nicht mehr durchsetzbar. Seit der Reform 2020 ist das in der Regel bereits nach 3 Jahren der Fall (§ 287 InsO).

Drei Jahre wirken lang, solange man ganz am Anfang steht. Doch der Weg ist geregelt und überschaubar, führt auf ein klares Ziel zu, und Sie sind dabei nicht allein.

Vertraulich Gemeinnützig

Symbolbild: Person tritt von hinten durch eine offene Tür ins sanfte Licht
Gemeinnützig, § 305 InsO anerkannt
Jahre bis zur Restschuldbefreiungin der Regel, gesetzlich geregelt nach § 287 InsO
Symbolbild, mit KI erstellt
Was bedeutet das?

Die Restschuldbefreiung ist Ihr Schlussstrich

Das eigentliche Ziel einer Privatinsolvenz heißt Restschuldbefreiung. Durch sie sind die erfassten Insolvenzforderungen grundsätzlich nicht mehr durchsetzbar. Was während der Verfahrenszeit aus dem pfändbaren Teil Ihres Einkommens möglich war, haben Sie geleistet. Erfasste Insolvenzforderungen sind grundsätzlich nicht mehr durchsetzbar. Neue Schulden und gesetzliche Ausnahmen bleiben bestehen.

Eines vorweg: Ein Wunder verspricht Ihnen hier niemand. Dahinter steht ein gesetzlich geregeltes Verfahren mit klaren Regeln, das bei ehrlicher Mitwirkung in der Regel funktioniert.

In einem Satz

Eine überschaubare Zeit durchhalten, danach sind erfasste Insolvenzforderungen grundsätzlich nicht mehr durchsetzbar. Der Weg dorthin sieht so aus:

  • Regeldauer: 3 Jahre. Seit der Reform 2020 spricht das Gericht die Restschuldbefreiung in der Regel 3 Jahre nach der Verfahrenseröffnung aus (§ 287 InsO).
  • Das Existenzminimum ist geschützt. Nach der Pfändungstabelle bleibt monatliches Arbeitseinkommen ohne Unterhaltspflichten bis 1.589,99 Euro unpfändbar. Der automatische Grundfreibetrag auf dem P-Konto beträgt 1.590 Euro (Stand 1. Juli 2026).
  • Der SCHUFA-Eintrag ist schnell weg. Seit 2023 löscht die SCHUFA die Restschuldbefreiung bereits 6 Monate nach der Erteilung.

Im Erstgespräch klären wir gemeinsam, ob die Restschuldbefreiung für Sie der passende Weg ist.

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So läuft es ab

Der Weg bis zur Restschuldbefreiung

Die Wohlverhaltensphase bezeichnet hier die Zeit nach Beendigung des Insolvenzverfahrens bis zum Ende der Abtretungsfrist. Die reguläre Dreijahresfrist beginnt bereits mit der Eröffnung des Verfahrens. In beiden Abschnitten bestehen Pflichten, deren Einzelheiten sich unterscheiden.

  1. Das Verfahren wird eröffnet

    Tag 0

    Kommt die außergerichtliche Einigung mit den Gläubigern nicht zustande, erstellen wir mit Ihnen den Verbraucherinsolvenzantrag. Unsere Tätigkeit endet mit dessen Erstellung. Die Frist läuft ab der Eröffnung des Verfahrens. Für Insolvenzgläubiger gelten im eröffneten Verfahren die gesetzlichen Vollstreckungsbeschränkungen. Neue Forderungen sind gesondert zu prüfen.

  2. Verfahren und anschließende Wohlverhaltensphase

    in der Regel 3 Jahre

    Ihre Pflichten in dieser Zeit bleiben überschaubar: Sie gehen einer Arbeit nach oder bemühen sich ernsthaft um eine, führen den pfändbaren Teil Ihres Einkommens an den Treuhänder ab und melden Änderungen. Was Sie zum Leben brauchen, behalten Sie.

  3. Das Gericht prüft und entscheidet

    am Ende der 3 Jahre

    Sind Ihre Pflichten erfüllt, sieht sich das Gericht den Verlauf an und erteilt die Restschuldbefreiung. Erfasste Insolvenzforderungen sind grundsätzlich nicht mehr durchsetzbar. Neue Schulden und gesetzliche Ausnahmen bleiben bestehen. Wer ehrlich mitarbeitet, kann in der Regel zuverlässig damit rechnen.

  4. Restschuldbefreiung und SCHUFA

    6 Monate danach

    Die erfassten Insolvenzforderungen sind grundsätzlich nicht mehr durchsetzbar. Seit 2023 verschwindet der Eintrag zur Restschuldbefreiung bereits 6 Monate nach Erteilung aus der SCHUFA, statt wie früher erst nach 3 Jahren. Andere Einträge können bestehen bleiben; eine bestimmte Bonität ist nicht garantiert.

In einem kurzen Gespräch sagen wir Ihnen offen, welcher Schritt in Ihrem Fall als Nächstes ansteht. Das Erstgespräch bleibt vertraulich und verpflichtet Sie zu nichts.

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Pflichten bis zur Restschuldbefreiung

Was Sie in den 3 Jahren tun müssen

Für die meisten Menschen sind diese Pflichten gut zu schaffen, sie bleiben überschaubar. Im Kern kommt es darauf an, ehrlich mitzuwirken.

Arbeiten oder sich bemühen Sie üben eine zumutbare Tätigkeit aus oder können ernsthafte Bemühungen um eine Stelle nachweisen. Niemand verlangt Unmögliches.
Pfändbaren Anteil abführen Die Pfändungstabelle bestimmt den pfändbaren Anteil Ihres Arbeitseinkommens. Ohne Unterhaltspflichten bleibt monatliches Arbeitseinkommen bis 1.589,99 Euro unpfändbar (Stand 1. Juli 2026).
Änderungen melden Einen Umzug oder einen neuen Arbeitsplatz teilen Sie mit. So bleibt das Verfahren sauber, und Rückfragen werden vermieden.
Ehrlich bleiben Verschweigen Sie keine Einnahmen und machen Sie keine falschen Angaben. Mit offener Mitwirkung erreichen Sie das Ziel zuverlässig.

Solange das Insolvenzverfahren eröffnet ist, fällt eine erworbene Erbschaft grundsätzlich vollständig in die Insolvenzmasse (§ 35 InsO). Erst nach Beendigung des Insolvenzverfahrens bis zum Ende der Abtretungsfrist ist grundsätzlich die Hälfte ihres Wertes an den Treuhänder herauszugeben (§ 295 InsO). Welche Folgen das bei der Vorbereitung Ihres Antrags hat, erläutern wir Ihnen. Unsere Tätigkeit endet mit der Erstellung des Verbraucherinsolvenzantrags.

Die SCHUFA danach

Nach sechs Monaten wird der Eintrag zur Restschuldbefreiung gelöscht

Jahrelang blieb der SCHUFA-Eintrag auch nach der Restschuldbefreiung eine Bremse. 2023 hat sich das geändert. Seitdem wird der Eintrag bereits 6 Monate nach der Erteilung entfernt.

Der Rückweg in ein normales finanzielles Leben wird dadurch spürbar kürzer. So sieht der Zeitstrahl im Einzelnen aus:

Tag 0 · Restschuldbefreiung

Die Restschuldbefreiung wird vom Gericht ausgesprochen. Die erfassten Insolvenzforderungen sind grundsätzlich nicht mehr durchsetzbar.

Erste Monate

In der Auskunft steht der Eintrag noch. Für diese Zeit empfehlen wir einen ruhigen Start mit Plan.

Nach 6 Monaten

Der Eintrag verschwindet. In der SCHUFA-Auskunft taucht die Restschuldbefreiung nicht mehr auf, ein normaler finanzieller Neuanfang wird möglich.

Wie sieht der Neustart in Ihrem Fall aus? Genau das gehen wir gemeinsam mit Ihnen durch.

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Der Neuanfang

Was Ihnen nach der Restschuldbefreiung wieder offensteht

Ist der SCHUFA-Eintrag gelöscht, stehen viele Türen wieder offen. Damit der Neubeginn auch trägt, raten wir zu einem langsamen Start mit Plan.

Wohnung Weil die Auskunft keine Restschuldbefreiung mehr ausweist, fällt die Suche nach einer neuen Wohnung wieder leichter.
Normales Konto Anstelle des Kontos mit Pfändungsschutz können Sie wieder ein gewöhnliches Girokonto führen, häufig auch mit Karte.
Verträge Nach und nach kommen Sie wieder an Verträge, zum Beispiel Mobilfunk oder Strom ohne Vorkasse. Das Vertrauen wächst dabei Stück für Stück.
Luft zum Atmen Wegen erfasster Insolvenzforderungen kann nach der Restschuldbefreiung grundsätzlich nicht mehr gegen Sie vorgegangen werden. Neue Schulden und gesetzliche Ausnahmen bleiben bestehen.

In den ersten Monaten gibt es ein paar Punkte, auf die Sie für einen gelungenen Neustart achten sollten. Welche das sind, zeigen wir Ihnen.

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Häufige Fragen

Fragen zur Restschuldbefreiung

Sie vermissen Ihre Frage? Greifen Sie zum Telefon, wir geben Ihnen direkt eine Antwort.

Ab wann gelten Sie nach der Insolvenz als schuldenfrei?

In der Regel nach 3 Jahren. Die Restschuldbefreiung wird seit der Reform 2020 regulär 3 Jahre nach der Eröffnung des Verfahrens vom Gericht erteilt (§ 287 InsO). Die erfassten Insolvenzforderungen sind grundsätzlich nicht mehr durchsetzbar; Ausnahmen bleiben bestehen. Wie es genau verläuft, richtet sich nach dem Einzelfall.

Was ist die Wohlverhaltensphase?

Die Wohlverhaltensphase bezeichnet hier die Zeit nach Beendigung des Insolvenzverfahrens bis zum Ende der Abtretungsfrist. Die reguläre Dreijahresfrist beginnt bereits mit der Eröffnung des Verfahrens. In beiden Abschnitten bestehen Pflichten, deren Einzelheiten sich unterscheiden. Solange das Insolvenzverfahren eröffnet ist, fällt eine erworbene Erbschaft grundsätzlich vollständig in die Insolvenzmasse (§ 35 InsO). Erst nach Beendigung des Insolvenzverfahrens bis zum Ende der Abtretungsfrist ist grundsätzlich die Hälfte ihres Wertes an den Treuhänder herauszugeben (§ 295 InsO).

Werden wirklich alle Schulden erlassen?

Die erfassten Insolvenzforderungen sind Ihnen gegenüber grundsätzlich nicht mehr durchsetzbar (§ 301 InsO). Sie verschwinden rechtlich nicht. Neu begründete Schulden bleiben bestehen. Ausnahmen nach § 302 InsO sind insbesondere Forderungen aus vorsätzlichen unerlaubten Handlungen, vorsätzlich pflichtwidrig nicht gezahltem gesetzlichen Unterhalt und Steuerschulden bei rechtskräftiger Verurteilung wegen einer Steuerstraftat nach §§ 370, 373 oder 374 AO, wenn sie mit diesem Rechtsgrund angemeldet wurden. Auch Geldstrafen und zinslose Darlehen für Verfahrenskosten bleiben ausgenommen.

Wann verschwindet die Restschuldbefreiung aus der SCHUFA?

Seit 2023 entfernt die SCHUFA den Eintrag zur Restschuldbefreiung bereits 6 Monate nach deren Erteilung, vorher blieb er 3 Jahre stehen. Zurück in ein normales finanzielles Leben geht es damit deutlich schneller.

Welche Möglichkeiten haben Sie nach der Restschuldbefreiung wieder?

Sobald der SCHUFA-Eintrag weg ist, sind viele Dinge wieder erreichbar: eine neue Wohnung, ein normales Girokonto ohne Pfändungsschutz, später auch wieder Verträge und Kredite. Unser Rat: langsam starten und mit Plan. Auf welche Punkte Sie in den ersten Monaten achten sollten, besprechen wir gemeinsam im Gespräch.

Gibt es Fälle, in denen die Restschuldbefreiung scheitert?

Nur bei grob verletzten Pflichten, zum Beispiel wenn Einkommen verschwiegen wird oder falsche Angaben gemacht werden. Wer ehrlich mitarbeitet und seine überschaubaren Pflichten erfüllt, kann in der Regel zuverlässig mit der Restschuldbefreiung rechnen. Genau dabei stehen wir Ihnen über die gesamte Zeit zur Seite.

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„Der Neuanfang kommt in der Regel nach 3 Jahren.“

Die Restschuldbefreiung verspricht nichts ins Blaue, sie folgt einem gesetzlich geregelten Weg mit klarem Ziel. Nur den ersten Schritt müssen Sie selbst machen. Jeden weiteren können wir Ihnen abnehmen.

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