Schuldnerberatung in Wolfsburg: Ihr Weg aus den Schulden, Schritt für Schritt.
Hier sehen Sie jeden Schritt und unsere Aufgaben. Die Hauptarbeit liegt bei uns, und nichts passiert ohne Ihre Zustimmung.
Termine meist in derselben Woche Vertraulich

Ohne Vorbereitung, ohne Vorwürfe
Der erste Anruf fällt oft schwer. Sie kommen so, wie Sie sind, auch ohne Überblick. Wir hören zu und ermitteln, wo Sie stehen.
- Weder Urteil noch Belehrung.Statt zu bewerten, hören wir Ihnen zu und erklären die Lage. Überschuldung betrifft Menschen aus sämtlichen Berufen und Schichten.
- Sie müssen nichts vorbereiten.Bringen Sie mit, was Sie haben, möglichst sortierte Unterlagen, damit Sie das Maximum aus dem Termin für sich herausholen.
- Das Tempo geben Sie vor.Ob und in welcher Form es nach dem ersten Gespräch weitergeht, überlegen Sie in Ruhe. Keine Entscheidung fällt über Ihren Kopf hinweg.
Bei einer laufenden Kontopfändung zählt jeder Tag. Mit einem P-Konto sichern Sie sofort Ihr Existenzminimum. Wir erklären Ihnen die Schritte am Telefon, bevor Sie sich durch den ganzen Ablauf lesen.
Vier Schritte bis zur Schuldenfreiheit
Zu jedem Schritt erfahren Sie, was Sie selbst erledigen, was wir Ihnen abnehmen und wie viel Zeit ungefähr nötig ist. Bevor Sie einen Schritt verstanden haben, fängt er nicht an.
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Überblick verschaffen: Wo stehen Sie?
Im Ersttermin entsteht ein klares Bild: Sie sehen, wem Sie wie viel schulden.
1 Termin (etwa 60 Minuten)Was Sie tunSie melden sich telefonisch und machen einen Termin aus. Ihre Unterlagen bringen Sie möglichst geordnet mit, dann holen Sie aus dem Gespräch am meisten für sich heraus.
Was wir tunWir hören Ihnen zu, kontaktieren bei Bedarf sämtliche Gläubiger schriftlich und stellen Ihre gesamte Verschuldung fest. Anschließend empfehlen wir Ihnen den Weg, der zu Ihrer Situation am besten passt.
Diese Unterlagen können Sie zum ersten Termin mitbringen
- Mahnschreiben, Briefe von Inkassobüros und Post von Gerichten oder Gerichtsvollziehern
- Unterlagen zu Krediten, Raten und Rückständen, etwa Verträge oder Bescheide
- einen aktuellen Nachweis über Ihr Einkommen (Lohn, Rente, Bürgergeld) sowie Ihre Kontoauszüge
- einen Ausweis
Nicht alles davon liegt bei Ihnen bereit? Kommen Sie trotzdem. Was fehlt, beschaffen wir nach und nach gemeinsam.
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Einigung mit den Gläubigern versuchen
Zuerst suchen wir eine außergerichtliche Einigung. Sie kann die Insolvenz vermeiden. Die Korrespondenz übernehmen wir.
einige Wochen bis MonateWas Sie tunFast nichts. Neue Post geben Sie an uns weiter und entscheiden am Schluss nur noch, welchem Vorschlag Sie Ihre Zustimmung geben. Um Anrufe und Briefe der Gläubiger kümmern wir uns für Sie.
Was wir tunMit sämtlichen Gläubigern führen wir Verhandlungen: über Ratenpläne, Vergleiche und oft auch einen Teilerlass. Kommt die Einigung zustande, haben Sie es ohne Insolvenz geschafft.
Sie sind unsicher, ob bei Ihnen eine Einigung reicht? Fragen Sie uns kurz am Telefon. -
Wenn nötig: Antrag auf Privatinsolvenz
Scheitert die Einigung, bereiten wir mit Ihnen die Privatinsolvenz vor. Sie müssen die Formulare nicht allein bearbeiten.
wir bereiten alles vor, Sie unterschreibenWas Sie tunGemeinsam mit uns gehen Sie die Unterlagen durch und setzen Ihre Unterschrift unter den zusammen vorbereiteten Antrag. Vor Gericht müssen Sie nichts im Alleingang vertreten.
Was wir tunWir bescheinigen den gescheiterten Versuch nach § 305 InsO, füllen den Antrag mit Ihnen aus. Mit seiner Erstellung endet unsere Tätigkeit. Danach endet die Inkasso-Post.
Mehr zum Verfahren lesen Sie auf der Seite Privatinsolvenz Wolfsburg. -
Drei Jahre durchstehen, danach schuldenfrei
Nach überschaubaren Pflichten erteilt das Gericht meist nach 3 Jahren die Restschuldbefreiung (§ 287 InsO).
in der Regel 3 Jahre, danach: RestschuldbefreiungWas Sie tunIhre Pflichten bleiben überschaubar: einer Arbeit nachgehen oder sich um eine bemühen, den pfändbaren Anteil des Einkommens abgeben und Bescheid geben, wenn sich Adresse oder Job ändern.
Was wir tunIn dieser Phase sind wir nicht mehr beteiligt, unsere Tätigkeit endet mit dem Insolvenzantrag. Die Restschuldbefreiung erteilt am Ende das Gericht. Seit 2023 löscht die SCHUFA den Eintrag 6 Monate später.
Wie der Neustart danach aussieht, lesen Sie unter Restschuldbefreiung.
Im Erstgespräch finden wir heraus, an welchem Schritt Sie gerade stehen. Vorab müssen Sie sich auf nichts festlegen.
Termin buchenVon uns erfährt niemand etwas
Viele befürchten, dass Arbeitgeber, Familie oder Nachbarn etwas davon erfahren. Diese Sorge nehmen wir Ihnen ab: Für uns gilt die Schweigepflicht.
Niemand erfährt von uns etwas über Ihre Beratung: nicht Ihr Arbeitgeber, nicht Ihre Nachbarn, nicht Ihre Familie.
Noch unsicher? Ihre erste Anfrage ist auf Wunsch auch anonym möglich. Ihren Namen benötigen wir erst dann, wenn Sie sich zur Beratung entschließen.
Wir nutzen Ihre Angaben ausschließlich für Ihre Beratung, vertraulich und ohne Weitergabe an Dritte (Art. 13 DSGVO).
3 Jahreso lange dauert es meist bis zur Restschuldbefreiung (§ 287 InsO)
Im Regelfall sind Sie nach 3 Jahren schuldenfrei
Die vier Schritte mögen zu Beginn lang erscheinen. Am Ende steht Ihr Neustart, mit geschütztem Existenzminimum und einer SCHUFA, die bereits 6 Monate später wieder sauber ist.
Einen bestimmten Ausgang können wir nicht zusagen, denn jeder Fall liegt anders. Zusagen können wir Ihnen aber: Diesen Weg gehen Sie nicht allein.
Termin buchenBereit für den ersten Schritt?
Greifen Sie zum Telefon oder lassen Sie sich zurückrufen. Das Gespräch bleibt vertraulich und verpflichtet Sie zu nichts.
Rückruf anfordern
Sie hören werktags von uns, diskret und ohne jedes Drängen.
„Ich hätte viel früher anrufen sollen.“
Diesen Satz bekommen wir fast täglich zu hören. Sie wissen jetzt, wie der Weg aussieht und dass wir den Großteil übernehmen. Nur der erste Anruf fehlt noch, danach tragen Sie das nicht mehr allein.
Termin buchen Oder lieber zurückrufen lassen? Zum Rückruf-Formular