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Ratgeber · Kontopfändung

Das P-Konto: Ihr Konto vor Pfändung schützen

Den ausführlichen Ratgeber finden Sie auf inso-start.de: P-Konto: So schützen Sie Ihr Konto vor der Pfändung

Bei einer Kontopfändung ist das Geld auf dem Konto oft komplett blockiert, selbst Miete und Lebensmittel lassen sich nicht mehr bezahlen. Genau davor bewahrt Sie das P-Konto. 1.590 Euro bleiben Ihnen jeden Monat geschützt, und Ihre Bank ist verpflichtet, Ihr Konto auf Ihren Antrag hin umzustellen. Wie das abläuft, lesen Sie hier in Ruhe Schritt für Schritt.

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Symbolbild: Person hält ruhig eine unmarkierte Bankkarte am Küchentisch, Gesicht im Halbprofil
Symbolbild, mit KI erstellt
Konto schon gepfändet? Dann zählt jeder Tag.

Haben Sie Ihr Konto noch nicht umgestellt, erledigen Sie das am besten noch heute. Rufen Sie einfach an, wir gehen dann alle Schritte zusammen durch.

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Was ist ein P-Konto?

Die Abkürzung P-Konto steht für Pfändungsschutzkonto. Es handelt sich weder um ein Sonderkonto noch um ein Konto bei einer fremden Bank, sondern um Ihr gewohntes Girokonto, das lediglich um einen zusätzlichen Schutz ergänzt ist.

Bei einer laufenden Pfändung zahlt die Bank nichts mehr aus. Überweisungen kommen nicht mehr durch, und die Karte wird abgelehnt. Das P-Konto hebt diese Sperre für einen festen Betrag auf: Ihr Existenzminimum bleibt verfügbar, damit Sie Miete, Strom und Lebensmittel bezahlen können. Was oberhalb des Freibetrags eingeht, fließt an die Gläubiger.

Das Wichtigste in einem Satz

Ein P-Konto sichert Ihnen jeden Monat einen Grundfreibetrag von 1.590 Euro, selbst wenn Ihr Konto gepfändet ist.

Dahinter steht ein gesetzlicher Grundgedanke: Auch wer Schulden hat, soll weiter leben können. Eine Pfändung soll niemanden mittellos machen. Ihr Anspruch auf das P-Konto ergibt sich aus § 850k der Zivilprozessordnung, anbieten muss es jede Bank in Deutschland.

Wichtig: Sie dürfen zu jedem Zeitpunkt nur ein einziges P-Konto besitzen. Mehrere P-Konten nebeneinander sind unzulässig, bei der SCHUFA wird das vermerkt.

Wer ein P-Konto braucht

Sobald eine Pfändung droht oder bereits läuft, ist ein P-Konto sinnvoll. Sie brauchen nicht abzuwarten, bis das Geld weg ist. Die Umstellung ist auch vorsorglich möglich, geht dann eine Pfändung ein, greift der Schutz sofort.

  • Ihr Konto ist schon gepfändet, und an Ihr Geld kommen Sie nicht mehr heran.
  • Man hat Ihnen eine Pfändung angekündigt, etwa das Finanzamt oder ein Inkasso-Unternehmen.
  • Bei Ihnen bestehen offene Schulden, und Sie gehen davon aus, dass eine Pfändung folgt.
  • Sie erhalten Lohn, Rente oder Sozialleistungen und möchten sichergehen, dass dieses Geld geschützt ist.

Lohn und Sozialleistungen sind schon dadurch geschützt, dass sie auf einem P-Konto eingehen. Genau dafür ist die Umstellung gedacht.

So hoch ist der Grundfreibetrag: 1.590 Euro pro Monat

Als Grundfreibetrag bezeichnet man die Summe, die auf dem P-Konto jeden Monat vor der Pfändung sicher ist. Angepasst wird er in regelmäßigen Abständen an die Preisentwicklung.

~ 1.590 €geschützt pro Monat (Stand 1. Juli 2026)

Dabei handelt es sich um den Grundfreibetrag für eine Person. Sobald Ihr Konto als P-Konto geführt wird, gilt er ohne weiteres Zutun. Wer Unterhalt leistet oder bestimmte Leistungen bezieht, kann mit einem entsprechenden Nachweis einen höheren Schutz erhalten. Ein höherer Betrag muss der Bank durch eine geeignete Bescheinigung nachgewiesen oder vom zuständigen Gericht festgesetzt werden. Für Nachzahlungen gelten eigene Regeln (§§ 902 bis 906 ZPO).

Wann mehr geschützt ist

Wenn Sie andere Menschen versorgen oder bestimmte Leistungen beziehen, erhöht sich der Grundfreibetrag. Nötig ist dafür eine Bescheinigung, die Sie Ihrer Bank vorlegen. Unter anderem in diesen Fällen fällt der Schutz höher aus:

  • Unterhaltspflichten für Kinder oder den Ehepartner, mit jeder Person steigt der Freibetrag.
  • Kindergeld, das auf Ihr Konto fließt, ist durch einen zusätzlichen Schutz abgedeckt.
  • Bestimmte Sozialleistungen und Pflegegeld lassen den geschützten Betrag steigen.
  • Einmalige Nachzahlungen, etwa eine Sozialleistung für mehrere Monate auf einmal, können gesondert freigestellt werden.

Als anerkannte Schuldnerberatungsstelle sind wir berechtigt, Ihnen die passende Bescheinigung auszustellen. Im Gespräch rechnen wir zusammen aus, welche Freibeträge bei Ihnen gelten.

Seit 1. Juli 2026 beträgt der Grundfreibetrag auf dem P-Konto 1.590 Euro im Monat. Grundlage ist der monatliche Pfändungsfreibetrag von 1.587,40 Euro, den das Gesetz für das P-Konto auf den nächsten vollen 10-Euro-Betrag aufrundet (§ 899 ZPO). Der Betrag wird jedes Jahr zum 1. Juli angepasst. Bei Unterhaltsforderungen und bestimmten anderen Forderungen kann das Gericht einen niedrigeren geschützten Betrag festsetzen (§ 906 ZPO).

So stellen Sie auf ein P-Konto um

So kompliziert, wie viele glauben, ist die Umstellung nicht. Ein neues Konto ist ebenso wenig nötig wie ein Termin bei Gericht. Drei Schritte genügen.

  1. Antrag bei Ihrer Bank stellen

    Teilen Sie Ihrer Bank mit, dass Ihr bestehendes Girokonto in ein P-Konto umgewandelt werden soll. Möglich ist das schriftlich, häufig auch am Schalter oder im Online-Banking. Das Gesetz gibt Ihnen einen Anspruch darauf, die Bank darf den Antrag nicht zurückweisen.

  2. Vier Geschäftstage warten

    Ist das Guthaben bereits gepfändet, muss die Bank das Konto ab Beginn des vierten auf Ihren Antrag folgenden Geschäftstages als P-Konto führen (§ 850k ZPO). Von da an greift der Grundfreibetrag von 1.590 Euro automatisch. Kontonummer und Karte bleiben dieselben, nur der Schutzstatus ist neu. Für den Schutz bereits gepfändeten Guthabens muss das Konto vor Ablauf eines Monats seit Zustellung des Überweisungsbeschlusses an die Bank in ein P-Konto umgewandelt sein (§ 899 ZPO).

  3. Steht Ihnen mehr zu, reichen Sie eine Bescheinigung ein

    Bei Kindern, Unterhaltspflichten oder bestimmten Leistungen legen Sie Ihrer Bank eine Bescheinigung über den höheren Freibetrag vor. Als anerkannte Beratungsstelle stellen wir Ihnen diese Bescheinigung kostenlos aus. Den Schutz passt die Bank dann entsprechend nach oben an.

Sie wissen nicht genau, was Sie der Bank sagen sollen? Wir gehen den Antrag gemeinsam mit Ihnen durch.

Häufige Fehler, die Geld kosten

Richtig genutzt, bietet ein P-Konto zuverlässigen Schutz. Die folgenden Stolperfallen tauchen in unserer Beratung am häufigsten auf.

Freibetrag verfallen lassen Geschütztes Guthaben, das Sie in einem Monat nicht ausgeben, bleibt noch drei weitere Kalendermonate geschützt. Was Sie bis dahin nicht verbraucht haben, kann danach an die Gläubiger gehen.
Bescheinigung vergessen Ohne Nachweis gilt nur der Grundfreibetrag für eine Person. Wer Kinder oder Unterhaltspflichten hat und keine Bescheinigung vorlegt, verschenkt jeden Monat geschütztes Geld.
Zu spät umstellen Erst nach der Pfändung umzustellen kann teuer werden, weil bis zur Umstellung schon Beträge abgeflossen sind. Stellen Sie das Konto um, sobald eine Pfändung droht.
Zwei Konten parallel Erlaubt ist nur ein P-Konto pro Person. Ein weiteres gewöhnliches Konto ist nicht generell verboten, hat aber keinen P-Konto-Schutz. Ein Gemeinschaftskonto kann nicht unmittelbar als P-Konto geführt werden. Bei Pfändung können Sie innerhalb eines Monats seit Zustellung des Überweisungsbeschlusses an die Bank Ihren Guthabenanteil auf ein Einzelkonto übertragen lassen und dessen Führung als P-Konto verlangen (§ 850l ZPO).

Wirkt das auf Sie kompliziert, machen Sie sich keine Sorgen. Genau dafür gibt es uns. Wir kontrollieren, ob Ihr Freibetrag korrekt berechnet wurde, und holen verschenktes Geld zurück, wo das möglich ist.

Wir helfen Ihnen in Wolfsburg

Oft ist das P-Konto der erste und dringendste Schritt. Die Schulden selbst löst es aber nicht, es sichert lediglich Ihr Existenzminimum, während wir zusammen nach einem Weg aus den Schulden suchen.

Wir begleiten Sie als gemeinnützige Beratungsstelle: Die Bescheinigung für höhere Freibeträge stellen wir aus, jeden Schritt erklären wir Ihnen, und wir prüfen, wie es nach der Pfändung weitergehen kann, von der Einigung mit den Gläubigern bis, falls nötig, zur Privatinsolvenz. Das erste Gespräch bleibt vertraulich und unverbindlich. Wer Bürgergeld oder Sozialhilfe bezieht oder ein geringes Einkommen hat, zahlt bei uns für das gesamte außergerichtliche Verfahren nichts.

Sichern wir Ihr Konto zusammen ab. Eine Warteliste gibt es nicht, ein Berater ist direkt für Sie erreichbar.

Häufige Fragen

Fragen rund ums P-Konto

Ihre Frage fehlt hier? Greifen Sie zum Hörer, wir beantworten sie Ihnen sofort.

Was ist ein P-Konto?

Ein P-Konto ist ein normales Girokonto, das um einen Pfändungsschutz ergänzt wurde. Dort bleibt ein gesetzlicher Grundfreibetrag von 1.590 Euro monatlich vor dem Zugriff geschützt und steht für Miete, Strom und Lebensmittel bereit, selbst bei gepfändetem Konto. Mehr als ein P-Konto darf niemand führen.

Welcher Betrag ist auf dem P-Konto geschützt?

1.590 Euro monatlich beträgt der Grundfreibetrag (Stand 1. Juli 2026). Wer Kindern oder dem Ehepartner Unterhalt schuldet oder Kindergeld, Sozialleistungen oder Pflegegeld erhält, für den steigt der geschützte Betrag. Erforderlich ist dafür eine Bescheinigung, die wir Ihnen ausstellen können.

Wie stelle ich mein Konto auf ein P-Konto um?

Beantragen Sie bei Ihrer Bank, Ihr bestehendes Girokonto in ein P-Konto umzuwandeln. Ist das Guthaben bereits gepfändet, muss die Bank das Konto ab Beginn des vierten auf den Antrag folgenden Geschäftstages als P-Konto führen (§ 850k ZPO). Für Gemeinschaftskonten ist zunächst die Übertragung Ihres Anteils auf ein Einzelkonto erforderlich (§ 850l ZPO). Für den Schutz bereits gepfändeten Guthabens muss das Konto vor Ablauf eines Monats seit Zustellung des Überweisungsbeschlusses an die Bank in ein P-Konto umgewandelt sein (§ 899 ZPO).

Ist ein P-Konto teurer als ein normales Konto?

Nein. Für ein P-Konto darf die Bank kein höheres Entgelt berechnen als für ein vergleichbares Girokonto ohne Pfändungsschutz. Gebühren, die allein wegen des Pfändungsschutzes höher ausfallen, sind unzulässig.

Welcher Fehler passiert beim P-Konto am häufigsten?

Am häufigsten wird übersehen, dass sich geschütztes Guthaben nicht beliebig ansparen lässt. Was Sie in einem Monat nicht ausgeben, bleibt drei weitere Kalendermonate geschützt, was danach noch übrig ist, kann gepfändet werden. Ebenfalls oft vergessen wird die Bescheinigung für höhere Freibeträge.

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„Ich hätte viel früher anrufen sollen.“

Diesen Satz hören wir fast täglich. Gerade beim P-Konto ist jeder Tag entscheidend, denn abgeflossenes Geld lässt sich häufig nicht mehr zurückholen. Schon ein Anruf reicht, dann müssen Sie das nicht mehr allein tragen.

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