Was die meisten zuerst wissen wollen
Auf dieser Seite beantworten wir offen, was uns am häufigsten gefragt wird: Kosten, Dauer, P-Konto, SCHUFA, Wohnung und Auto. Wir erklären alles in klaren Worten statt in Juristendeutsch. Ihre Frage ist nicht dabei?
Vertraulich

Nahezu jeder, der sich an uns wendet, bringt dieselben Fragen mit. Sie zu klären, bevor Sie etwas unternehmen, ist vernünftig. Finden Sie hier keine Antwort auf Ihre Frage, rufen Sie uns einfach an. Das erste Gespräch bleibt vertraulich.
Klare Antworten, kein Kleingedrucktes
Mit einem Tipp auf die Frage klappt die jeweilige Antwort auf. Ihre Frage fehlt? Rufen Sie uns an, wir antworten Ihnen direkt.
Kosten und Dauer
Was kostet die Schuldnerberatung in Wolfsburg?
Wer Bürgergeld, Sozialhilfe oder wenig Einkommen hat, erhält auch die weitere Beratung kostenfrei. Sonstige Kosten nennen wir vorher.
Wie lange dauert eine Privatinsolvenz?
Das Verfahren dauert bis zur Restschuldbefreiung meist 3 Jahre (§ 287 InsO). Vorher suchen wir eine außergerichtliche Lösung. Bei einer Einigung endet der Weg früher.
Konto, Pfändung und SCHUFA
Was genau ist ein P-Konto und wie sichert es mein Geld?
Auf einem P-Konto sind 1.590 Euro monatlich geschützt (Stand 1. Juli 2026), bei Unterhaltspflichten mit entsprechendem Nachweis mehr. Ihre Bank muss das Girokonto auf Antrag kostenlos umwandeln.
Mein Konto ist gepfändet. Was kann ich sofort tun?
Beantragen Sie sofort die Umwandlung in ein P-Konto. Es schützt 1.590 Euro im Monat. Höhere Freibeträge müssen Sie der Bank nachweisen. Bei der nötigen Bescheinigung unterstützen wir Sie.
Was passiert mit meinem SCHUFA-Eintrag?
Die Insolvenz bleibt während des Verfahrens vermerkt. Seit 2023 löscht die SCHUFA den Eintrag 6 Monate nach der Restschuldbefreiung statt erst nach 3 Jahren.
Wohnung, Auto und Verfahren
Muss ich mit dem Verlust von Wohnung oder Auto rechnen?
Solange die Miete läuft, ist Ihre Wohnung nicht automatisch gefährdet. Ein nötiges Auto von überschaubarem Wert bleibt meist erhalten. Was für Sie gilt, klären wir gemeinsam.
Ist die Beratung wirklich vertraulich?
Ja. Wir unterliegen der Schweigepflicht, und die erste Anfrage darf anonym sein. Gesetzlich veröffentlicht wird nur die Privatinsolvenz selbst im Insolvenzregister.
Wer hinter der Beratung steht und weshalb wir nichts verkaufen
Muss es immer eine Insolvenz sein?
Nein. Wir prüfen zuerst Ratenplan, Vergleich oder Stundung als außergerichtliche Einigung. Die Privatinsolvenz folgt nur, wenn sich so keine Lösung findet.
Der erste Termin und der Kontakt
Welche Unterlagen sollte ich zum ersten Termin dabeihaben?
Mahnungen, Inkasso-Post, Kreditverträge, Kontoauszüge und Einkommensnachweise helfen, möglichst sortiert. Kommen Sie ebenso, wenn Unterlagen fehlen.
Wie schnell bekomme ich einen Termin?
Häufig klappt ein Termin noch in derselben Woche. Sagen Sie bei Kontopfändung oder nahem Gerichtstermin sofort Bescheid. Sie erreichen uns per Telefon, WhatsApp oder Rückruf-Formular.
Wie erreiche ich Sie, wenn ich gerade nicht anrufen kann oder möchte?
Nutzen Sie WhatsApp oder das Rückruf-Formular, wenn Telefonieren schwerfällt. Vorname und Nummer reichen. Wir rufen werktags diskret zurück.
Kann die Beratung auch bei Schulden gegenüber Finanzamt, Jobcenter oder beim Unterhalt helfen?
Ja. Dazu zählen Finanzamt, Jobcenter, Krankenkasse, Bußgelder, Mietschulden und Unterhalt. Wir prüfen, welche Forderungen von der Restschuldbefreiung erfasst sind.
Ihre Frage ist nicht dabei? Dann fragen Sie uns
Melden Sie sich telefonisch oder lassen Sie sich zurückrufen. Das Gespräch bleibt vertraulich und verpflichtet Sie zu nichts.
Rückruf anfordern
Unser Rückruf erfolgt werktags, diskret und ohne Druck.
„Ich hätte viel früher fragen sollen.“
Diesen Satz hören wir fast jeden Tag. Fragen kostet nichts, verändert aber oft alles. Greifen Sie zum Telefon, dann müssen Sie das nicht länger allein tragen.
Termin buchen Oder lieber zurückrufen lassen? Zum Rückruf-Formular