Privatinsolvenzen
Privatinsolvenz und Mietwohnung: Was Mieter in Wolfsburg wissen müssen
Die Privatinsolvenz ist ein rechtlicher Prozess, der es einer Person ermöglicht, ihre Schulden zu bereinigen und einen finanziellen Neuanfang zu machen.

Ihre Insolvenzberatung Wolfsburg informiert
Eine der größten Sorgen bei einer Privatinsolvenz ist die Frage: Was passiert mit meiner Wohnung? Muss man ausziehen, wenn das Verfahren beginnt? Kann der Vermieter kündigen oder gar die Wohnung pfänden lassen? Ihre Insolvenzberatung in Wolfsburg klärt die wichtigsten Fragen rund um Mietverhältnis und Privatinsolvenz.
Grundsätzliches: Mietvertrag bleibt bestehen
Die Eröffnung einer Privatinsolvenz bedeutet nicht automatisch, dass Sie Ihre Wohnung verlieren.
Der Mietvertrag läuft in der Regel weiter, wenn Sie:
die Miete weiterhin pünktlich überweisen,
keine größeren Rückstände entstehen lassen und
Ihre vertraglichen Pflichten erfüllen (z. B. Rücksichtnahme, ordnungsgemäße Nutzung).
Der Insolvenzverwalter hat kein Recht, Ihr Mietverhältnis einfach zu kündigen.
👉 Wichtig: Die Mietkaution zählt jedoch zur Insolvenzmasse (siehe unten).
Mietschulden – Risiko für die Wohnung
Bestehen Mietrückstände, darf der Vermieter auch während einer Insolvenz kündigen.
Nach § 543 Abs. 2 Nr. 3 BGB ist dies möglich, wenn:
für zwei Monate hintereinander mehr als eine Monatsmiete offenbleibt, oder
die Rückstände insgesamt mehr als zwei Monatsmieten betragen.
Tipp: Stellen Sie sicher, dass Ihre Miete immer oberste Priorität hat!
Mietkaution und Insolvenz
Die beim Einzug gezahlte Mietkaution fällt grundsätzlich in die Insolvenzmasse.
Das bedeutet:
Der Insolvenzverwalter kann die Kaution einfordern.
Der Vermieter muss sie an den Verwalter auszahlen, wenn keine Forderungen bestehen.
Ihr Anspruch auf Rückzahlung geht damit verloren.
Hat der Vermieter noch offene Ansprüche (z. B. Schäden oder Rückstände), darf er die Kaution entsprechend verrechnen.
👉 Empfehlung Ihrer Insolvenzberatung Wolfsburg: Planen Sie ein, dass die Kaution nicht mehr zur Verfügung steht – insbesondere bei einem späteren Umzug.
Kündigung wegen Insolvenz?
Allein die Eröffnung des Insolvenzverfahrens ist kein Kündigungsgrund!
Eine Kündigung ist nur möglich, wenn ein triftiger Grund vorliegt, wie z. B.:
erhebliche Mietschulden
Vertragsverstöße (z. B. Störung des Hausfriedens)
❌ Nur weil Sie insolvent sind, darf der Vermieter Sie nicht vor die Tür setzen.
Umzug während der Privatinsolvenz
Wenn Sie während des Verfahrens umziehen möchten oder müssen, sollten Sie Folgendes beachten:
Neue Kaution: Oft schwierig, da die alte Kaution wegfällt und finanzielle Mittel knapp sind.
Mietschuldenfreiheitsbescheinigung: Viele Vermieter verlangen diese, was die Wohnungssuche erschwert.
Bonitätsprüfung: Eine Schufa-Auskunft wird in fast allen Fällen verlangt – ein laufendes Insolvenzverfahren kann hinderlich sein.
👉 Unser Rat: Gehen Sie frühzeitig offen mit Ihrer Situation um – ehrliche Kommunikation hilft häufig weiter.
Besonderheiten bei Sozialwohnungen
Für Sozialwohnungen gelten spezielle Schutzregelungen. Solange Sie die Miete zahlen, ist Ihr Wohnrecht sicher.
Tipp: Lassen Sie sich bei Bedarf vom Jobcenter oder der Stadt Wolfsburg beraten, falls ein Umzug notwendig wird.
Fazit: Wohnung und Privatinsolvenz schließen sich nicht aus
Wer seine Miete regelmäßig zahlt, muss trotz Insolvenz keine Angst um seine Wohnung haben. Probleme entstehen fast ausschließlich durch Mietschulden oder Vertragsverletzungen.
Ihre Insolvenzberatung in Wolfsburg unterstützt Sie dabei,
Ihre Rechte als Mieter zu schützen,
richtig mit dem Thema Mietkaution umzugehen
und bei Bedarf eine neue Wohnung zu finden.
Häufige Fragen zur Privatinsolvenz und Mietwohnung
Kann ich trotz Insolvenz einen neuen Mietvertrag abschließen?
Ja, aber es kann wegen der Schufa schwieriger werden. Offene Kommunikation hilft oft weiter.
Muss ich meinen Vermieter über die Insolvenz informieren?
Nein. Solange Sie die Miete zahlen, besteht keine Mitteilungspflicht.
Was passiert mit Nebenkostenrückzahlungen?
Diese können zur Insolvenzmasse gehören und müssen dem Verwalter übergeben werden.
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